Kranfahnen / Wind, Freigabe und Verantwortung

Vor der Montage

Wind, Freigabe und Verantwortung

Eine Fahne am Kran ist Werbung. Sie ist aber auch zusätzliche Windangriffsfläche an einem Gerät, für das der Hersteller Grenzen definiert hat. Was Sie klären sollten, bevor etwas hochgezogen wird.

Kurz gesagt. Wir fertigen die Fahne nach Ihren Maßen. Ob sie an Ihrem Kran, an dieser Position und in dieser Größe zulässig ist, entscheidet der Kranhersteller zusammen mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Eine pauschale Zusage dazu geben wir nicht – und niemand sonst sollte es.

Warum Wind hier das Thema ist

Schon vergleichsweise geringe Windgeschwindigkeiten erzeugen an einem Turmdrehkran erhebliche Kräfte. Jede zusätzliche Fläche verändert das Verhalten des Krans – am Ausleger wirkt sie als Hebel, am Turm verändert sie die angeströmte Fläche. Die Berufsgenossenschaften weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vom Hersteller definierten Grenzen maßgeblich sind, nicht das Augenmaß auf der Baustelle.

Deshalb ist die frei auswehende Fahne die sichere Bauart: Sie kann dem Wind ausweichen, statt ihn aufzufangen. Sie steht ruhiger, belastet die Naht weniger und wirkt nicht als Segel. Aus demselben Grund empfehlen wir für den Außeneinsatz Lochfilet mit rund 40 Prozent Winddurchlass.

Die Bannervariante gehört nach innen

Es gibt eine Ausführung, bei der Stäbe oben und unten die Fahne aufgespannt halten. Bei Windstille sieht sie besser aus, weil das Motiv vollständig lesbar bleibt. Draußen ist genau das ihr Problem: Sie kann dem Wind nicht ausweichen und verhält sich wie ein Segel. Auch der auf dieses Produkt spezialisierte Hersteller rät inzwischen ausdrücklich von der Außenverwendung ab.

Wir bieten die Bannervariante an – für Messehallen, Foyers und überdachte Bereiche. Für den Kran im Freien liefern wir sie nicht ohne ausdrücklichen Hinweis darauf.

Was der Kranhersteller vorgibt

Für Turmdrehkrane gilt: Reklameflächen am Turm dürfen nur die vom Hersteller zugelassenen Größen haben. Größere Flächen brauchen dessen Zustimmung. Werbeflächen dürfen außerdem die Windleitflächen des Krans nicht beeinträchtigen.

Manche Hersteller sehen Werbeflächen konstruktiv vor – bei bestimmten Krantypen etwa eine hinterleuchtete Tafel mit definierter Fläche. Das ist der Unterschied zwischen einer vorgesehenen Werbefläche und einer nachträglich irgendwo befestigten Plane. Wenn Ihr Kran eine vorgesehene Position hat, ist das immer die erste Wahl.

Der Haken ist kein Dauerplatz

Die Kranfahne wird üblicherweise mit ihrer Schlaufe in den Kranhaken eingehängt. Das ist einfach und schnell – aber es kollidiert mit dem, was beim Verlassen des Steuerstandes und bei der Windfreistellung zu tun ist. Die Unfallverhütungsvorschriften für Krane verlangen dort unter anderem, Lasten und Lastaufnahmemittel auszuhängen, den Lasthaken hochzuziehen und die Drehwerksbremse zu lösen, damit sich der Kran frei in den Wind stellen kann.

Daraus folgt nicht, dass eine Fahne am Haken generell unzulässig wäre. Es folgt aber sehr deutlich: Eine Kranfahne ist nichts, was man einhängt und dann vergisst. Krantyp, Betriebszustand, Herstellerfreigabe, Windfreistellung und Gefährdungsbeurteilung gehören geprüft, bevor sie hängt.

Baurecht kommt obendrauf

Neben dem Arbeitsschutz gilt Baurecht, und das ist Landesrecht. In Niedersachsen sind vorübergehend angebrachte Werbeanlagen an der Stätte der Leistung grundsätzlich verfahrensfrei, sofern sie nicht fest mit dem Boden oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind; Werbeanlagen bis 1 m² ohnehin. In Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Anlagen bis 1 m² sowie bestimmte nur vorübergehend, höchstens zwei Monate angebrachte Werbeanlagen verfahrensfrei, im Außenbereich mit Einschränkungen. Gemeinden können zusätzlich Werbesatzungen erlassen.

Verfahrensfrei bedeutet nur: kein eigenes Genehmigungsverfahren. Es bedeutet nicht, dass jede Ausführung erlaubt ist. Arbeitsschutz, Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Herstellervorgaben bleiben davon unberührt.

Was wir tun und was nicht

Bei unsBei Ihnen
Druck und Konfektion nach Ihren MaßenKrantyp, Hersteller und Position festlegen
Stoffempfehlung nach EinsatzortFreigabe des Kranherstellers einholen
Verstärkte Mastseite, DoppelsicherheitsnahtGefährdungsbeurteilung und Montage
Hinweis auf Grenzen der BauartenAbnahme bei Sturm und Windfreistellung

Deshalb fragen wir bei Kranaufträgen Krantyp, Hersteller und geplante Position ab. Nicht aus Bürokratie, sondern weil die Antwort darüber entscheidet, welche Bauart und welche Größe überhaupt sinnvoll ist. Und weil wir nicht zusichern, was wir nicht beurteilen können.