Vor der Montage
Eine Fahne am Kran ist Werbung. Sie ist aber auch zusätzliche Windangriffsfläche an einem Gerät, für das der Hersteller Grenzen definiert hat. Was Sie klären sollten, bevor etwas hochgezogen wird.
Schon vergleichsweise geringe Windgeschwindigkeiten erzeugen an einem Turmdrehkran erhebliche Kräfte. Jede zusätzliche Fläche verändert das Verhalten des Krans – am Ausleger wirkt sie als Hebel, am Turm verändert sie die angeströmte Fläche. Die Berufsgenossenschaften weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vom Hersteller definierten Grenzen maßgeblich sind, nicht das Augenmaß auf der Baustelle.
Deshalb ist die frei auswehende Fahne die sichere Bauart: Sie kann dem Wind ausweichen, statt ihn aufzufangen. Sie steht ruhiger, belastet die Naht weniger und wirkt nicht als Segel. Aus demselben Grund empfehlen wir für den Außeneinsatz Lochfilet mit rund 40 Prozent Winddurchlass.
Es gibt eine Ausführung, bei der Stäbe oben und unten die Fahne aufgespannt halten. Bei Windstille sieht sie besser aus, weil das Motiv vollständig lesbar bleibt. Draußen ist genau das ihr Problem: Sie kann dem Wind nicht ausweichen und verhält sich wie ein Segel. Auch der auf dieses Produkt spezialisierte Hersteller rät inzwischen ausdrücklich von der Außenverwendung ab.
Wir bieten die Bannervariante an – für Messehallen, Foyers und überdachte Bereiche. Für den Kran im Freien liefern wir sie nicht ohne ausdrücklichen Hinweis darauf.
Für Turmdrehkrane gilt: Reklameflächen am Turm dürfen nur die vom Hersteller zugelassenen Größen haben. Größere Flächen brauchen dessen Zustimmung. Werbeflächen dürfen außerdem die Windleitflächen des Krans nicht beeinträchtigen.
Manche Hersteller sehen Werbeflächen konstruktiv vor – bei bestimmten Krantypen etwa eine hinterleuchtete Tafel mit definierter Fläche. Das ist der Unterschied zwischen einer vorgesehenen Werbefläche und einer nachträglich irgendwo befestigten Plane. Wenn Ihr Kran eine vorgesehene Position hat, ist das immer die erste Wahl.
Die Kranfahne wird üblicherweise mit ihrer Schlaufe in den Kranhaken eingehängt. Das ist einfach und schnell – aber es kollidiert mit dem, was beim Verlassen des Steuerstandes und bei der Windfreistellung zu tun ist. Die Unfallverhütungsvorschriften für Krane verlangen dort unter anderem, Lasten und Lastaufnahmemittel auszuhängen, den Lasthaken hochzuziehen und die Drehwerksbremse zu lösen, damit sich der Kran frei in den Wind stellen kann.
Daraus folgt nicht, dass eine Fahne am Haken generell unzulässig wäre. Es folgt aber sehr deutlich: Eine Kranfahne ist nichts, was man einhängt und dann vergisst. Krantyp, Betriebszustand, Herstellerfreigabe, Windfreistellung und Gefährdungsbeurteilung gehören geprüft, bevor sie hängt.
Neben dem Arbeitsschutz gilt Baurecht, und das ist Landesrecht. In Niedersachsen sind vorübergehend angebrachte Werbeanlagen an der Stätte der Leistung grundsätzlich verfahrensfrei, sofern sie nicht fest mit dem Boden oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind; Werbeanlagen bis 1 m² ohnehin. In Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Anlagen bis 1 m² sowie bestimmte nur vorübergehend, höchstens zwei Monate angebrachte Werbeanlagen verfahrensfrei, im Außenbereich mit Einschränkungen. Gemeinden können zusätzlich Werbesatzungen erlassen.
Verfahrensfrei bedeutet nur: kein eigenes Genehmigungsverfahren. Es bedeutet nicht, dass jede Ausführung erlaubt ist. Arbeitsschutz, Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Herstellervorgaben bleiben davon unberührt.
| Bei uns | Bei Ihnen |
|---|---|
| Druck und Konfektion nach Ihren Maßen | Krantyp, Hersteller und Position festlegen |
| Stoffempfehlung nach Einsatzort | Freigabe des Kranherstellers einholen |
| Verstärkte Mastseite, Doppelsicherheitsnaht | Gefährdungsbeurteilung und Montage |
| Hinweis auf Grenzen der Bauarten | Abnahme bei Sturm und Windfreistellung |
Deshalb fragen wir bei Kranaufträgen Krantyp, Hersteller und geplante Position ab. Nicht aus Bürokratie, sondern weil die Antwort darüber entscheidet, welche Bauart und welche Größe überhaupt sinnvoll ist. Und weil wir nicht zusichern, was wir nicht beurteilen können.