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Sie ist die klassische Baustellenfahne: ein Hochformat, das am Kranhaken hängt und frei ausweht. Die Mastseite trägt ein durchgehendes Besatzband mit einer Schlaufe oben für den Haken. Unten hält ein Gewichtssack die Fahne gerade, damit sie sich nicht aufwickelt.
Vorteil: Sie ist in zwei Handgriffen angeschlagen, braucht kein Werkzeug und dreht sich mit dem Kran. Nachteil: Bei Windstille legt sich das Tuch zusammen, das Motiv ist dann nur zum Teil lesbar.
Es läuft längs an der Gitterstruktur des Auslegers und wird mit Spannseilen durch die Ösen verzurrt. Dadurch bleibt es flächig und ist von der Seite über die gesamte Länge lesbar — bei großen Turmdrehkranen sind das zehn Meter Schriftzug.
Die Höhe bleibt bewusst bei 80 bis 100 cm. Mehr Fläche würde die Windlast am Ausleger zu stark erhöhen. Die Montage dauert länger als bei der Kranfahne und passiert sinnvollerweise, solange der Ausleger noch am Boden liegt.
| Kranfahne | Kranbanner | |
|---|---|---|
| Format | Hochformat 120 × 300 bis 200 × 700 cm | Querformat 500 × 80 bis 1200 × 100 cm |
| Befestigung | Schlaufe am Haken, Gewicht unten | Spannseile am Ausleger |
| Bei Windstille | legt sich zusammen | bleibt flächig |
| ab | 315,83 € | 285,36 € |
Für kurze Bauphasen, wechselnde Standorte und schnelle Montage: Kranfahne. Sie ist günstiger, schneller angeschlagen und lässt sich mitnehmen.
Für lange Bauzeiten an gut einsehbarer Lage, für Bauträger und für maximale Fernwirkung: Kranbanner. Der Schriftzug ist größer, die Fläche ruhiger, die Wirkung entsprechend.
Manche Bauunternehmen kombinieren beides: Banner am Ausleger für den Namen, Fahne am Haken für das Logo.
Neben Fahne und Banner gibt es die feste Tafel, verschraubt am Turm oder am Gegenausleger. Sie ist formstabil, bei jedem Wetter lesbar und muss nicht abgenommen werden — die haltbarste Form von Kranwerbung.
Der Preis dafür ist Aufwand: Eine starre Tafel hat dauerhaft Windangriffsfläche und muss zur Statik des Krans passen. Montage und Freigabe liegen beim Kranbetreiber, nicht beim Drucker. Für lange Bauzeiten an einem festen Standort lohnt sich das, für wechselnde Baustellen selten.
Beide gehören auf Lochfilet. In dieser Höhe entscheidet der Winddurchlass über die Standzeit. Beide gehören bei Sturm herunter. Und für beide gilt: Eigenwerbung auf der eigenen Baustelle braucht in aller Regel keine gesonderte Werbegenehmigung, weil der Kran kein Werbeträger im baurechtlichen Sinn ist.