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Fast jedes Bundesland führt zwei Flaggen. Die Landesflagge, auch Bürgerflagge genannt, besteht in der Regel nur aus den Landesfarben in waagerechten Streifen. Nordrhein-Westfalen ist grün-weiß-rot, Hessen rot-weiß, Sachsen weiß-grün, Baden-Württemberg schwarz-gold.
Die Dienstflagge zeigt zusätzlich das Landeswappen. Sie ist den Behörden des Landes vorbehalten und darf von Privatpersonen nicht geführt werden. Das ist keine Formalie: Wappen sind hoheitliche Zeichen, ihre unbefugte Verwendung kann als Ordnungswidrigkeit oder je nach Fall als Straftat behandelt werden.
Wer im Garten die Farben seines Bundeslandes zeigen möchte, bestellt die Streifenflagge ohne Wappen. Das ist die häufigste Fahne am privaten Mast überhaupt und bei uns für acht Länder lagernd.
Bei einigen Bundesländern ist die Landesflagge ohne Wappen mit der Bundesflagge identisch oder existiert in dieser Form nicht — Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen Schwarz-Rot-Gold mit Wappen. Dort ist die Bürgerflagge in der Praxis die Bundesflagge.
Vereine und Unternehmen unterliegen derselben Regel wie Privatpersonen. Auch ein Heimatverein darf das Landeswappen nicht ungefragt auf eine Fahne drucken lassen.
Kommunale Wappen sind ebenfalls geschützt. Die Nutzung erlaubt die jeweilige Gemeinde, meist geregelt in der Hauptsatzung. Vereine bekommen die Erlaubnis oft formlos, brauchen sie aber.
Wenn Sie als Amt bestellen, vermerken Sie das bitte in der Anfrage — dann fertigen wir die Dienstflagge mit Wappen. Für den Wappenaufbau als Vektordatei genügt uns ein Wappenblatt oder eine alte Fahne als Vorlage.
Landesflaggen ohne Wappen liegen in sechs Formaten am Lager, vom Tischformat bis 150 × 400 cm Hochformat. Sie gehen am nächsten Werktag raus und haben das normale Widerrufsrecht, weil es Lagerware ist.
Alles mit Wappen fertigen wir nach Vorlage an. Einmal aufgebaut, liegt das Zeichen bei uns — Nachbestellungen laufen dann ohne neue Datei und ohne neue Gestaltungskosten.